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   BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85   

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https://dejure.org/1987,1599
BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85 (https://dejure.org/1987,1599)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1987 - 1 ABR 69/85 (https://dejure.org/1987,1599)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 69/85 (https://dejure.org/1987,1599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Änderung der Arbeitszeit - Dauer der von den einzelnen Arbeitnehmern geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit in den Fällen, in denen dienstplanmäßig freie Tage mit Wochenfeiertagen zusammenfallen - Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 87
  • NZA 1987, 388
  • BB 1987, 827
  • JR 1987, 352
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 67/76

    Mitbestimmungsrecht bei Abbau von Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85
    Diese Frage hat der Senat bisher noch nicht entschieden (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 3 b der Gründe; etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluß vom 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit: Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Frage, ob der Betriebsrat mitzubestimmen hat, wenn der Arbeitgeber die vorübergehende Kurzarbeitszeit früher als vorgesehen aufheben will. Hier kann sich das Mitbestimmungsrecht nur aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergeben. Für die Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts wird eine Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit vorausgesetzt).
  • BAG, 25.10.1977 - 1 AZR 452/74

    Arbeitszeit: keine Änderung durch Ableistung von Überstunden über einen längeren

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85
    Diese Frage hat der Senat bisher noch nicht entschieden (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 3 b der Gründe; etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluß vom 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit: Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Frage, ob der Betriebsrat mitzubestimmen hat, wenn der Arbeitgeber die vorübergehende Kurzarbeitszeit früher als vorgesehen aufheben will. Hier kann sich das Mitbestimmungsrecht nur aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergeben. Für die Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts wird eine Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit vorausgesetzt).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (BAG 44, 226, 232 f. = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B der Gründe; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 -, zu B II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (BAG 44, 226, 232 f. = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B der Gründe; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 -, zu B II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Hamm, 31.03.1982 - 12 TaBV 93/81
    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85
    Andere Tarifverträge enthalten eine solche Regelung; so hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluß vom 31. März 1982 - 12 Ta BV 93/81 - DB 1982, 2710, 2711) auf einen Tarifvertrag hingewiesen, in dem ausdrücklich bestimmt wird, daß für eine auf einen Wochenfeiertag fallende Freizeit zusätzlicher Freizeitausgleich an einem anderen Tag zu gewähren ist.
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 538/99

    Feiertagslohn bei flexibler Arbeitszeitregelung

    Zwar können durch Betriebsvereinbarung die gesetzlichen Wochenfeiertage bei der Festlegung der freien Tage von vornherein ausgespart werden (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 69/87 - BAGE 61, 57) oder es kann vorgesehen werden, daß für eine auf einen Wochenfeiertag fallende Freizeit ein zusätzlicher Freizeitausgleich an einem anderen Tag zu gewähren ist (vgl. BAG 13. Januar 1987 - 1 ABR 69/85 - BAGE 54, 87, 94 f.).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    a) Der Senat hat bisher offengelassen, ob der Betriebsrat auch über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit mitzubestimmen hat (vgl. BAGE 54, 87, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    b) Der Auffassung, der Betriebsrat habe bei der Ausgestaltung des vorwärts rollierenden Freizeitsystems auch mitzubestimmen über die Frage, an welchem Wochentag der einzelne Arbeitnehmer den Freizeittag zu erhalten hat, steht auch nicht der Beschluß des Senats vom 13. Januar 1987 (BAGE 54, 87 = AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entgegen.
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 383/87

    Anspruch auf Gewährung eines arbeitsfreien Tages bei Zusammentreffen des

    Allerdings kann ein Tarifvertrag bestimmen, daß für eine auf einen Wochenfeiertag fallende Freizeit ein zusätzlicher Freizeitausgleich an einem anderen Tag zu gewähren ist (BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 69/85 - AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, unter Hinweis auf den Beschluß des LAG Hamm vom 31. März 1982 - 12 TaBV 93/81 - DB 1982, 2710, 2711).

    Wollen die Tarifvertragsparteien eine Ausnahme von der Verpflichtung der Arbeitnehmer, 40 Wochenstunden zu arbeiten, vorsehen, so müssen sie dies deutlich im Tarifvertrag zum Ausdruck bringen (BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 69/85 - AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu II 1 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 14 TaBV 16/90

    Arbeitnehmereigenschaft einer auszubildenden Rehabilitanden; Allgemeiner

    Die Voraussetzungen des auf das Beschluß verfahren entsprechend anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG, Beschl, v. 13. Januar 1987 - 1 ABR 69/85, AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) sind ebenfalls erfüllt.
  • LAG Hessen, 01.12.1987 - 5 TaBV 83/87

    Überprüfung eines Einigungsstellenspruchs; Rollierende Freizeitsysteme im

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  • LAG Baden-Württemberg, 13.06.1989 - 14 TaBV 11/88

    Beschlussverfahren bei Streit um Arbeitnehmereigenschaft als Angelegenheit aus

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  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88

    Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer

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  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.1989 - 14 TaBV 10/88

    Beschlussverfahren bei Streit um Arbeitnehmereigenschaft als Angelegenheit aus

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  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 14 TaBV 1/89

    Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Beachtung verschiedener Beteiligungs- und

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  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1989 - 14 TaBV 14/88

    Mitbestimmungspflicht bezüglich der Übertragung des Telefondienstes an eine

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